BK4-16-081
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der, Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 09.05.2018 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twisetal“ wird teilweise genehmigt. Hinsichtlich der beantragten Teilmaßnahme „380-kV-Kupplung“und „Erweiterung um eine dritte 380-kV-Sammelschiene“ wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3.Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3.Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
BK4-16/081
BK4-12-0081_Beschluss (PDF, 6 MB)
Stand: 29.10.2018