BK4-16-153 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 03.09.2019 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Bedarfsgerechter Ausbau des 110-kV-Energieversorgungsnetzes der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Aufnahme EEG-bedingter Erzeugung (Maßnamenpaket 2)"
wird teilweise genehmigt. Hinsichtlich der im Rahmen der Teilmaßnahmen 3 „Neubau UW Küllstedt", 4 „UW Dornburg", 5 „Neubau des 110-kV-UW Bleicherode" und 6 „UW Beerwalde" beantragten Primärtechnik, die nicht der Hochspannung zuzuordnen ist, wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt. Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke sind von der Genehmigung nur umfasst, soweit sie nach dem wertmäßigen Anlagenschlüssel der Hochspannungsebene zuzuordnen sind.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2018.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-16/153

Stand: 22.10.2019

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