BK4-17-048 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 21.09.2018 folgende Entscheidung getroffen:



1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "EEG-bedingter Netzausbau im Netzgebiet Schleswig-Holstein, Erweiterung der HS-Erdschlusskompensation" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2018.

3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-17-048

Stand: 05.12.2018

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