BK4-17-090
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 441 37 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 07.06.2019 beschlossen:
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum 31.03.2016 wird gewährt.
2. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt Nr. 1: Bau einer Anschlussleitung zur Realisierung eines Gasnetzanschlusses der Westnetz GmbH in Marl" wird genehmigt.
3. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31 .12.2022.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-17-090
BK4-17-090_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 30.09.2019