BK4-17-091A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 19.11.2020 beschlossen:
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum 31.03.2017 wird gewährt.
2. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Wertingen-Kötz" wird genehmigt.
3. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
5. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
6. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
7. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Wertingen-Kötz" wird genehmigt.
3. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
5. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
6. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
7. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-17-091A01
BK4-17-0091A01_AendBesch (pdf, 3 MB)
Stand: 11.02.2021