BK4-17-091 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der bayernets GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 25.01.2019 beschlossen:
- Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum 31.03.2017 wird gewährt.
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Wertingen-Kötz" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-17-091A01
Stand: 11.02.2021