BK4-18-008 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 08.03.2019 beschlossen:


1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,Netzanschluss eines Gasturbinenkraftwerks" I wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-18-008

Stand: 06.05.2019

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