BK4-18-019 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 04.08.2020 beschlossen:


1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Oberspannungsseitiger Transformatordistanzschutz" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Hinsichtlich der beantragten Genehmigungsdauer über den 31.12.2023 hinaus wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-18-019

Stand: 07.12.2020

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