BK4-18-020
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 16.11.2020 beschlossen:
1. Der Antrag vom 31.03.2018 in Gestalt der Änderungsmitteilung vom 31.03.2019 auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Bereitstellung von Netzanschlüssen für Netzbooster-Anlagen" wird abgelehnt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-18-020
BK4-18-020_Beschluss (pdf, 4 MB)
Stand: 06.01.2021