BK4-18-021 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 12.02.2020 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss eines HVDC-Interkonnektors zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-18/021

Stand: 08.04.2020

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