BK4-18-024
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 07.11.2019 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Maßnahmenpaket 207 _1: Bereitstellung von Blindleistung für den Netzwiederaufbau, Teil 1" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-18/024
BK4-18-024_Beschluss (pdf, 4 MB)
Stand: 30.12.2019