BK4-18-025
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 22.02.2019 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Maßnahmenpaket 209_ 1: Ertüchtigung von Umspannwerken auf eine höhere Kurzsch1ussfestigkeit" wird abgelehnt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten
BK4-18/025
BK4-18-025_Beschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 03.09.2019