BK4-19-012
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 29.06.2020 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der Regelzone 50Hertz" wird genehmigt. In Bezug auf die Teilmaßnahme „Gasturbine im Umspannwerk Neuenhagen" wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/012
BK4-19-012 Beschluss (PDF, 6 MB)
Stand: 28.09.2020