BK4-19-013
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 22.02.2021 beschlossen:
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/013
Stand: 26.01.2024