BK4-19-015
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 21.01.2021 beschlossen:
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/015
BK4-19-015 Beschluss (PDF, 7 MB)
Stand: 16.02.2021