BK4-19-017
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektronik
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 07.12.2020 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Strukturerweiterung der Transportnetz-Systemführung (177)" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/017
Stand: 30.01.2024