BK4-19-023 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 02.07.2020 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „HGÜ-Verbindung zwischen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ( 183}" wird teilweisegenehmigt. Hinsichtlich der Teilmaßnahme „DC23: HGÜ-Verbindung von Uentrop nach Altbach (AMP-Abschnitt}" wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-19/012

Stand: 28.09.2020

Mastodon