BK4-19-047A01 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund, vom 29.01.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel-und Messanlage in Emden -Projekt Nr. 4/2019" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 01.09.2021 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-047 vom 11 .08.2020 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel-und Messanlage in Emden -Projekt Nr. 4/2019" (im Felgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze ·sind für die Anlagengüter, die bis zum 31.12.2020 bereits als Fertiganlagen (aktivierte Anlagengüter, deren kalkulatorische Abschreibungen unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 5 S. 4 GasNEV im Jahr 2020 begonnen haben) im Anlagevermögen aktiviert worden sind, bis 31.12:2022 befristet. Für die Anlagengüter, die bis zum 31.12.2020 noch nicht als Fertiganlagen (Anlagen im Bau) im Anlagevermögen aktiviert worden sind sowie für die nach dem 31.12.2020 entstehenden Anschaffungs-und Herstellungskosten (Fertiganlagen und Anlagen im Bau), sind die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze bis 31.12.2027 befristet.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt und darüber hinaus mit Schreiben vom 29.0·1.2021 geltend gemachte Änderungsbegehren werden abgelehnt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/047A01
1. Änderungsbeschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 02.03.2026