BK4-19-047A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 27.05.2022 folgenden Beschluss beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-19-47 vom 11.08.2020, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-19-047A01 vom 01.09.2021, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden - Projekt Nr. 4/2019" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden - Projekt Nr. 4/2019" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 28.10.2021 genehmigt.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-19/047A02

Ausgangsbeschluss

Stand: 02.03.2026

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