BK4-19-047 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 11.08.2020 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Reservierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden -Projekt Nr. 4/2019" wird teilweise genehmigt. Hinsichtlich des Teilprojekts "Errichtung einr bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden" wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/047
Stand: 02.03.2026