BK4-19-052 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 21.01.2021 beschlossen:
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/052
BK4-19-052 Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 02.03.2026