BK4-19-053A01 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, vom 31.03.2022 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven", hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 12.08.2022 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-053 vom.15.02.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
a) Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 31.03.2022 genehmigt.
a) Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 31.03.2022 genehmigt.
b) Der Tenor zu 2.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/053A01
BK4-19-053A01_Aenderungsbeschluss (PDF, 13 MB)
Stand: 03.03.2026