BK4-19-053 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 15.02.2021 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/053
BK4-19-053_Beschluss (pdf, 4 MB)
Stand: 03.03.2026