BK4-19-063A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund, vom 27.02.2024 auf Anpassung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzausbau zur Erhöhung der Kapazität des Netzkopplungspunktes Rheine, Siemensstraße -Projekt Nr. 712019" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 24.01.2025 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-063 vom 25.06.2021, letztmalig geändert mit Beschluss BK4-19-063A01 vom 01.09.2021, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzausbau zur Erhöhung der Kapazität des Netzkopplungspunktes Rheine, Siemensstraße -Projekt Nr. 7 /2019" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 AQs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/063A02
BK4-19-063A02_Aend_Beschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 03.03.2026