BK4-19-063 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 25.06.2021 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt .Netzausbau zur Erhöhung der Kapazität des Netzkopplungspunktes Rheine, Siemensstraße -Projekt Nr. 7/2019" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/063
BK4-19-063_Beschluss (pdf, 7 MB)
Stand: 03.03.2026