BK4-19-063 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 25.06.2021 beschlossen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt .Netzausbau zur Erhöhung der Kapazität des Netzkopplungspunktes Rheine, Siemensstraße -Projekt Nr. 7/2019" wird genehmigt.

  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

  6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19/063

Stand: 03.03.2026

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