BK4-19-064 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 12.08.2020 beschlossen:
1. Der Antrag auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Bau einer Anschlussleitung in Nordrhein-Westfalen -Projekt Nr. 2/2019" wird abgelehnt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19-064
BK4-19-064_Beschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 03.03.2026