BK4-19-067A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, vom 31.05.2023 auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 17.09.2025 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-067 vom 27.05.2021, zuletzt geändert durch Beschluss BK4-19-067 A01 vom 16.03.2022, erfolgte Genehmigung einer lnvestitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" in der technischen Ausführung des· Änderungsantrags vom 31.05.2023 genehmigt. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" in der technischen Ausführung des· Änderungsantrags vom 31.05.2023 genehmigt. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19-067A02
BK4-19-067A02_Änderungsbeschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 03.03.2026