BK4-19-067A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, vom 31.05.2023 auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 17.09.2025 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-19-067 vom 27.05.2021, zuletzt geändert durch Beschluss BK4-19-067 A01 vom 16.03.2022, erfolgte Genehmigung einer lnvestitionsmaßnahme für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Netzanschluss LNG Stade" in der technischen Ausführung des· Änderungsantrags vom 31.05.2023 genehmigt. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19-067A02

Ausgangsbescheid und Dokumentenübersicht

Stand: 03.03.2026

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