BK4-19-068A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, vom 07.03.2025 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 08.12.2025 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-19-068 vom 25.06.2021, zuletzt geändert durch Beschluss BK4-19-068A01 vorn 16.03.2022, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG
i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 07.03.2025 genehmigt.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19/068A02

Ausgangsbescheid

Stand: 03.03.2026

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