BK4-19-069 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 13.08.2020 beschlossen:
1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird stattgegeben.
2. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Bau einer Anschlussleitung in Nordrhein-Westfalen -Projekt Nr. 9/2019" wird hinsichtlich des Baus einer Verbindungsleitung (Teilmaßnahme a)) sowie des Baus einer Ausblaseleitung und der Erstellung einer Druckstufentrennung (Teilmaßnahme b)) genehmigt. Hinsichtlich der Errichtung der Anschlussleitung (Teilmaßnahme c)) wird der Antrag abgelehnt.
3. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Bau einer Anschlussleitung in Nordrhein-Westfalen -Projekt Nr. 9/2019" wird hinsichtlich des Baus einer Verbindungsleitung (Teilmaßnahme a)) sowie des Baus einer Ausblaseleitung und der Erstellung einer Druckstufentrennung (Teilmaßnahme b)) genehmigt. Hinsichtlich der Errichtung der Anschlussleitung (Teilmaßnahme c)) wird der Antrag abgelehnt.
3. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19-069
BK4-19-069_Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 03.03.2026