BK4-19-070 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
Verfahrenseinleitung und Ankündigung der Konsultation zur Aufhebung der Festlegungen von abweichenden Betriebskostenpauschalen für Erdgasverdichter (BK4-11-027) und Gasdruckregel- und Messanlagen (BK4-11-028) für Betreiber von Gasversorgungsnetzen bei der Genehmigung von Investitionsbudgets gemäß § 23 ARegV
EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 8a a.F.;
Aufhebung von zwei Verfahren zur Festlegung abweichender Betriebskostenpauschalen gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV in der bis zum 22.03.2019 geltenden Fassung für Investitionsmaßnahmen.
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG zwei Verfahren zur Aufhebung von Festlegungen von abweichenden Betriebskostenpauschalen BK4-11-027 sowie BK4-11-028, die zur Bestimmung der ansetzbaren Betriebskosten von Investitionsmaßnahmen gemäß § 23 ARegV zum Ansatz kommen, eingeleitet. Die Verfahren zur Aufhebung der Festlegungen werden bei der Beschlusskammer 4 unter den Geschäftszeichen BK4-19-070 (Erdgasverdichter) und BK4-19-071 (Gasdruckregel- und Messanlagen) geführt.
Die Konsultationsunterlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Erhebungsbogen und Berechnungstool hinterlegt.
Anlage
Entwurf zur Aufhebung der Festlegung Betriebskostenpauschale Erdgasverdichter (pdf / 2 MB)
BK4-19-070 (BK4-19-071)
Stand: 13.11.2019