BK4-19-087A01
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth vom 31.03.2021 und 31.03.2022 auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 06.09.2022 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-087 vom 26.05.2020 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" in der technischen Ausführung der Änderungsanträge vom 31 .03.2021 und 31.03.2022 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" in der technischen Ausführung der Änderungsanträge vom 31 .03.2021 und 31.03.2022 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/087A01
BK4-19-087A01_Aenderungsbeschluss (PDF, 7 MB)
Stand: 10.11.2022