BK4-19-087A01 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth vom 31.03.2021 und 31.03.2022 auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 06.09.2022 folgende Entscheidung getroffen:


1. Die mit Beschluss BK4-19-087 vom 26.05.2020 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Sammelprojekt für dynamische Blindleistungskompensationsanlagen in der TenneT-Regelzone" in der technischen Ausführung der Änderungsanträge vom 31 .03.2021 und 31.03.2022 genehmigt.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19/087A01

Ausgangsbescheid

Stand: 10.11.2022

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