BK4-19-089 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

§ 23 ARegV; Verfahren zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 23 ARegV ein Verfahren zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem folgenden Geschäftszeichen geführt.

BK4-19-089

Entscheidung

Stand: 07.12.2021

Mastodon