BK4-19-089
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
§ 23 ARegV; Verfahren zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 23 ARegV ein Verfahren zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem folgenden Geschäftszeichen geführt.
BK4-19-089
Stand: 07.12.2021