BK4-19-090 Verwaltungsverfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 14.07.2021 folgende Entscheidung getroffen:


1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Weitere Einführung von Freileitungsmonitoring Stufen 2 und 3 zur Vermeidung von Redispatch" wird genehmigt. Etwaige Mastanpassungen (Mastneubau, Mastverstärkungen und Masterhöhungen) sind von diesem Beschluss ausgenommen.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19-090

Stand: 28.10.2021

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