BK4-20-001A01
Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TransnetBW GmbH, vom 31.03.2022 auf Änderung der nach§ 2 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 65, Netzverstärkung im mittleren Neckarrau " hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 26.09.2024 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-20-001 vom 1.01 .2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 65, Netzverstärkung im mittleren Neckar-raum" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Projekt-Nr. 65, Netzverstärkung im mittleren Neckarrau " in der technischen Ausführung es Änderungsantrags vom 31 .03.202 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten
BK4-20/004A01
1. Aenderungsbeschluss BK4-20-001A01 (pdf, 2 MB)
Stand: 12.08.2025