BK4-20-002
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 20.01.2021 folgende Entscheidung getroffen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 66, "Netzverstärkung Höpfingen - Hüffenhardt" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/002
BK4-20-002_Beschluss (PDF, 6 MB)
Stand: 08.04.2021