BK4-20-002 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 20.01.2021 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 66, "Netzverstärkung Höpfingen - Hüffenhardt" wird genehmigt.
  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
  6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/002

Stand: 08.04.2021

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