BK4-20-003
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.06.2022 folgende Entscheidung getroffen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 67, "Netzverstärkung Hochrhein" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/003
Stand: 29.01.2024