BK4-20-004A01 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TransnetBW GmbH, vom 16.01.2023 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 68, Netzanschlussbegehren Goldshöfe" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 10.05.2024 beschlossen:

  1. Die mit Beschluss BK4-20-004 vom 17.06.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt "Projekt-Nr. 68, Netzanschlussbegehren Goldshöfe" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

    Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2028.

  2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

  3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/004A01

Ausgangsbeschluss

Stand: 20.08.2024

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