BK4-20-004
Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 17.06.2021 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 68, Netzanschlussbegehren Goldshöfe" wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/004
BK4-20-004_Beschluss (PDF, 6 MB)
Stand: 11.08.2021