BK4-20-004 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 17.06.2021 beschlossen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt-Nr. 68, Netzanschlussbegehren Goldshöfe" wird genehmigt.
  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
  6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/004

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Stand: 11.08.2021

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