BK4-20-006 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 01.10.2021 folgende Entscheidung getroffen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Leistungserhöhung im Raum Frankfurt/Nord" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/006

Stand: 06.12.2021

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