BK4-20-008A01
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 25.04.2024 beschlossen:
Die mit Beschluss BK4-20-008 vom 20.05.2022 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt "Erhöhung der Umspannkapazität in Sottrum" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2028.
- Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
- Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/008A01
Stand: 19.06.2024