BK4-20-009
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 23.03.2022 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Leistungserhöhung im Raum Großkrotzenburg" wird - mit Ausnahme der Errichtung des 380-kV-/ 220-kV-Transformators - genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/009
BK4-20-009_Beschluss (pdf, 8 MB)
Stand: 23.03.2022