BK4-20-013A01 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 25.04.2024 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die mit Beschluss BK4-20-013 vom 20.05.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Leistungserhöhung im Raum Eschborn" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

    Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2028.

  2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

  3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20-013A01

Ausgangsbescheid

Stand: 20.06.2024

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