BK4-20-017
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 06.07.2020 beschlossen:
1 . Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Phasenschiebertransformatoren Güstrow" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/017
BK4-20-017_Beschluss (pdf, 367 KB)
Stand: 01.09.2020