BK4-20-024 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der 1nvestitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 21.10.2020 beschlossen:


1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Statische Blindleistungskompensationsanlage am Umspannwerk Lauchstädt" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-20-024

Stand: 06.01.2021

Mastodon