BK4-20-025 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 03.09.2020 folgende Entscheidung getroffen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzverstärkung der 380-kV-Diagonale Berlin im Abschnitt Teufelsbruch -Reuter" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-20/025

Stand: 12.11.2020

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