BK4-20-033 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 21.06.2022 beschlossen:

1 . Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „NEP 2030 v 2019 P410 / M624 Phasenschieber 186" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-20/033

Stand: 26.09.2022

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