BK4-20-035
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektronik
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 21.09.2021 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „NEP 2030 v 2019 189" wird -mit Ausnahme der Errichtung zweier 380-kV-Reserveschaltfelder sowie des 380-kV-Leitungsschaltfeldes, welches zunächst als 380-kV-Reserveschaltfeld dient- genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis zum 31.12.2023.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/035
BK4-20-035_Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 31.01.2022