BK4-20-059 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 531 13 Bonn, am 04.11.2021 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,2020-003 Leitung MIDAL Mitte" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4 . Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-20/059

Stand: 29.02.2024

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