BK4-20-059
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 531 13 Bonn, am 04.11.2021 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt ,,2020-003 Leitung MIDAL Mitte" wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4 . Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2022.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4 . Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-20/059
Stand: 29.02.2024